Die Kosten einer Scheidung

Home » VWL » Die Kosten einer Scheidung
VWL Keine Kommentare

Die Kosten einer Scheidung können enorm hoch sein, wenn es zwischen den beiden Partnern zum Streit um das Vermögen und den Unterhalt kommt. Sie bestimmen sich aus Anwalts- und Gerichtsgebühren. Mit Online-Tools lassen sich die Kosten einer Scheidung zwar nicht absolut exakt berechnen, jedoch ziemlich genau bestimmen. Mit scheidungsinfo.at können Sie beispielsweise ganz einfach einen Scheidungsanwalt in Österreich finden.

Wie bestimmen sich die Kosten einer Scheidung?

Sie basieren auf dem sogenannten Verfahrenswert. Aus diesem errechnen sich Anwalts- und Gerichtskosten. Dieser Verfahrenswert beginnt derzeit in Deutschland bei minimal 4.000 Euro. Diese Untergrenze betrifft aber nur Personen mit geringstem Einkommen, also etwa Hartz-4-Empfänger. Die 4.000 Euro setzen sich aus 3.000 Euro Einkommenspauschale und 1.000 Euro Versorgungsausgleich zusammen. In diesem Fall kostet die Scheidung ab 917,50 Euro, wovon 254 Euro auf die Gerichtskosten und 663,50 Euro auf die Anwaltskosten entfallen. Antragssteller mit sehr geringem Einkommen können Prozesskostenhilfe beantragen. Sollte der Antragssteller in dieser Situation sein, jedoch einschätzen, dass der Antragsgegner (der ehemalige Partner) zur Kostenübernahme imstande wäre, kann der Antragsteller einen Verfahrenskostenvorschuss beantragen. In diesem Fall muss der Antragsgegner bei Zustimmung des Gerichts (die in der Regel erteilt wird) zunächst die Kosten der Scheidung tragen, hat aber gegenüber dem finanziell schwächeren Partner einen Anspruch auf späteren Ausgleich.

Welche Werte sind für die Kosten einer Scheidung zu berücksichtigen?

Es geht um die Aufteilung von Vermögen und Ausgleichsansprüchen. Dabei kommen einige Werte zusammen, auf denen die Kostenberechnung basiert. Ohne Anspruch auf Vollständigkeit (wegen manchmal komplizierterer Verhältnisse) ließen sich auf jeden Fall diese Werte nennen:

  • Quartalsnettoeinkommen
  • Versorgungsausgleich
  • Kindesunterhalt
  • Ehegattenunterhalt
  • Mietzahlungen
  • Hausratsteilung
  • Teilung von Bar-, Immobilien- und ggfls. Firmenvermögen
  • Zugewinnausgleichsansprüche

So könnte eine Scheidung teuer werden, weil das Paar gemeinsam ein teures Haus besitzt, weil ein Partner sehr viel mehr verdient als der andere und daher der Versorgungsausgleich erheblich ausfällt oder weil es in der Ehe viel gemeinsamen Zugewinn gab, der nun fair geteilt werden muss. Auch das Unternehmen eines der beiden Partner kann die Scheidung sehr verteuern – und zwar unabhängig vom gegenwärtigen Gewinn oder Verlust der Firma. Es lohnt sich allerdings der Preisvergleich. Diese Plattform für einen Scheidungsanwalt in der Schweiz hilft den passenden zu finden.

Kostenbestandteile der Scheidungskosten

Die Scheidungskosten unterteilen sich wie alle juristischen Kosten grundsätzlich in Gerichts- und Rechtsanwaltskosten. Gegebenenfalls könnten Gutachterkosten hinzukommen, wenn sich das Paar über bestimmte Kostendetails absolut nicht einig wird. Es gibt für diese Kosten Gebührentabellen. Rechtsanwälte etwa rechnen nach dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) ab. Sie können sich natürlich für Sondertätigkeiten vergüten lassen. Es gibt in Deutschland schon seit längeren Jahren die Möglichkeit einer freien Vereinbarung von RA-Gebühren, wenn der Mandant dies wünscht und wenn es dem Fall entspricht (also der Anwalt einen unerwarteten, durch die Gebührentabelle nicht abgedeckten Aufwand hat). Für diese Regelung, die manche Mandanten durchaus gern nutzen würden, gibt es aber enge Grenzen. Grundsätzlich gilt: Niemand muss befürchten, bei der Scheidung unerwartet hohe Kosten tragen zu müssen, die er nicht hätte im Vorfeld ermitteln können. Wozu aber stets geraten wird, ist die überwiegend gütliche Einigung der Partner im Vorfeld. Lassen Sie es nicht darauf ankommen, dass Ihr Ex-Partner einen Gutachter bestellt, um Ihren angeschafften Schmuck schätzen zu lassen, der unter den Zugewinnausgleich fällt. Das würde nämlich richtig teuer.

Hinterlasse einen Kommentar