LiFo – Last in First out

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Der Begriff „LiFo“ stammt ursprünglich aus der Warenwirtschaft. Wörtlich übersetzt bedeutet LiFo„Last in, first out“. Beim LiFo Verfahren werden also die Gegenstände als erstes entnommen, die zuletzt eingegangen sind. Übertragen auf einen Handelsbetrieb bedeutet das zum Beispiel, dass die Ware zuerst weiterverkauft wird, die zuletzt eingegangen und gekauft wurde. Damit verlässt die jüngste Ware das Lager zuerst. Das LiFo Verfahren ist steuerrechtlich als Bewertungsmethode anerkannt. Damit unterscheidet es sich von der FiFo Methode, bei der die zuerst eingegangenen Waren aus zuerst aus dem Lager entnommen werden.

Das LiFo Verfahren nach dem Handelsrecht

Nach den Vorschriften des Handelsrechts ist die Anwendung von LiFo erlaubt, wenn es sich um einen gleichartigen Bestand handelt. Somit können Massenprodukte oder Rohmaterialien sehr gut nach dieser Bewertungsmethode beurteilt werden. Außerdem sieht das Handelsrecht die Anerkennung von LiFovor, wenn sich die Preise am Markt positiv entwickeln und eine steigende Tendenz nachweisbar ist. In diesem Fall ist das LiFoVerfahren anzuwenden, um nicht gegen das Niederstwertprinzip zu verstoßen. Dieses Prinzip besagt, dass Waren im Bestand mit dem jeweils niedrigeren Wert anzusetzen sind, um einer vorsichtigen kaufmännischen Bewertung Genüge zu tun.

Die steuerrechtliche Bedeutung von LiFo

Das Bewertungsverfahren ist auch aus steuerrechtlicher Sicht relevant. Das Vorratsvermögen muss mit dem Anschaffungs- oder dem Herstellungspreis bewertet werden. Das ist gerade bei Massengütern nicht immer möglich. Häufig kann es dem Unternehmer auch schlicht nicht zugemutet werden. In diesen Fällen kommt das LiFo Verfahren zur Anwendung und ist dann auch steuerrechtlich anerkannt. Allerdings ist bei der Bewertung des Bestands sehr nach dem jeweiligen Gegenstand zu unterscheiden, denn nicht jedes ähnliche Gut darf nach dieser Methodik angesetzt werden. Während LiFo zum Beispiel sehr gut für Massengüter geeignet ist, kommt es für Wertpapiere eher nicht in Frage.

Einige Beispiele aus der Praxis

LiFo am Beispiel von Tellern

LiFo am Beispiel von Tellern

Angenommen, ein Großhandel kauft am 13. Januar und am 15. Mai eine Palette mit Nudeln. Am 13. Januar kostet der Einkauf netto 50 Euro, am 15. Mai muss der Großhändler 70 Euro bezahlen. Zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung ist noch eine Palette auf Lager. Innerhalb eines Jahres wurde also eine Palette mit Nudeln verkauft. Wenn der Endbestand am 31. Dezember nach dem LiFo Verfahren bewertet wird, würde er mit 50 Euro beurteilt. Das entspricht auch den Grundsätzen der vorsichtigen kaufmännischen Buchführung, nach der bei der Bewertung des Bestands der niedrigere Wert anzugeben ist. Zur Vereinfachung kann man sich das LiFo Verfahren auch gut bildlich vorstellen. Sind zum Beispiel in einem Bücherregal 20 Bücher hintereinander nach der Reihenfolge ihres Eingangs aufgestellt, werden nach LiFo die Bücher zuerst entnommen, die als letztes eingetroffen sind. Wenn der Bestand dann bewertet werden soll, wird der Preis der ältesten Bücher für den gesamten Restbestand angenommen.

Nebenstehende Abbildung zeigt Teller. Die zuletzt auf den Stapel gelegten Teller werden als erstes wieder weg genommen.

Fazit: Ein vereinfachtes Bewertungsverfahren mit steuerlicher Relevanz

Das LiFo Methode ist ein Verfahren zur leichten Bewertung des Vorratsvermögens. Es ist nicht nur nach dem Handelsrecht, sondern auch nach dem Steuerrecht anerkannt und bietet sich für Betriebe an, die überwiegend mit gleichartigen oder vergleichbaren Waren handeln. Diese Unternehmen profitieren in besonderem Maße von der vereinfachten Bewertung nach dem LiFo Verfahren.

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