RBO – Ihre Rechnungswesen Beratungs- und Outsourcing GmbH

Home » Rechnungswesen&Controlling » RBO – Ihre Rechnungswesen Beratungs- und Outsourcing GmbH
Rechnungswesen&Controlling Keine Kommentare

Die RBO Rechnungswesen, Beratungs- und Outsourcing GmbH hat sich auf die steuerliche
Beratung ausländischer Gesellschaften spezialisiert, die mit ihren Produkten und
Dienstleistungen auf dem Absatzmarkt in Deutschland Fuß fassen möchten.

Ein guter Berater beweist Kompetenz und Erfahrung bei allen steuerrechtlichen Fragen. Er ist
der erste Ansprechpartner für ausländische Unternehmer, die auf einen erfolgreichen
Markteintritt und eine nachhaltig positive Marktentwicklung bauen.

Neben der internationalen Steuerberatung werden alle Tätigkeitsfelder der klassischen
Steuerberatung für Unternehmen beleuchtet. Zu diesen Aufgaben zählen u.a. die Erstellung
der monatlichen Finanz- und Lohnbuchführung für Ihr Unternehmen und eine eingehende
Analyse der Daten.

Die RBO Rechnungswesen, Beratungs- und Outsourcing GmbH steht ihren Mandanten mit
diesem Leistungsangebot unterstützend zur Seite:

Beratung bei Gründung einer unselbstständige Zweigstelle in Deutschland

Für eine ausländische Firma, die ihre Produkte oder Dienstleistungen auf dem deutschen
Absatzmarkt anbietet, erweist es sich als vorteilhaft, einen Ansprechpartner vor Ort zu
haben, der für Kunden und Geschäftspartner in Deutschland schnell erreichbar ist. Um dieses
Vorhaben in die Tat umzusetzen, können Sie zwischen zwei Methoden wählen:
Sie gründen eine selbstständige Betriebsstätte, die rechtlich unabhängig von der
Hauptgesellschaft ist. Dies bedeutet, dass alle unternehmerischen Aktivitäten – inklusive der
Vertragsunterzeichnungen – im Namen dieser Betriebsstätte durchgeführt werden.
Alternativ können Sie in Deutschland eine unselbstständige Zweigstelle (Betriebstätte)
gründen.

Die unternehmerischen Aktivitäten werden im Namen der ausländischen Hauptgesellschaft
ausgeführt. Für eine unselbstständige Betriebsstätte gibt es in Deutschland formale
Erleichterungen. Als Inhaber müssen Sie weder ein Gewerbe anmelden noch Ihre Firma beim
Finanzamt registrieren lassen.

Ihre Vorteile bestehen darin, dass alle steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten, die eine
unselbstständige Betriebsstätte in Anspruch nehmen kann, von einem erfahrenen Berater
bedacht werden.

Die Erfahrung einer internationalen Steuerberatung

Internationale Beratung bildet ein Fundament für Betriebe, die in ausländischen
Geschäftsbeziehungen stehen oder die die internationale Rechnungslegung beachten
müssen, weil sie einem ausländischen Mutterkonzern angehören.
Ein Aspekt der internationalen Beratung betrifft die umsatzsteuerliche Behandlung
grenzüberschreitender Warenlieferungen und Dienstleistungen innerhalb der Europäischen
Union.

Bei einem kompetenten Berater erfahren Sie, welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen,
damit die Steuerbefreiung bei einer innergemeinschaftlichen Lieferung greift. Die
Rechnungsstellung erfolgt mit Ausweis der Umsatzsteueridentifikationsnummer. Daneben
müssen weitere Beleg- und Buchmäßige Nachweispflichten von Ihnen erfüllt werden.
Als Grenzgänger profitieren Sie von der internationalen Steuerberatung, wenn Sie mit den
Vorschriften eines Doppelbesteuerungsabkommens konfrontiert werden.

Die richtige Dokumentation von Verrechnungspreisen

Verrechnungspreise sind von steuerlicher Relevanz, wenn innerhalb eines Unternehmens
oder eines Konzernverbunds Waren oder Dienstleistungen ausgetauscht werden. Geht es um
die steuerliche Behandlung, wird seit dem Jahr 2013 auch eine Betriebsstätte wie ein
Steuerobjekt behandelt.

Liegen die Betriebsstätte oder der Teil eines Konzernverbunds im Ausland, müssen die Felder
einer möglichen Doppelbesteuerung beleuchtet werden. Werden die Daten falsch berechnet
oder dokumentiert, kann dies zu Fehlentscheidungen führen, die sich nachhaltig auf die
Rentabilität Ihres Unternehmens auswirken.

Über die wirtschaftlichen Gefahren hinaus, müssen bei diesem Beratungsfeld gesetzliche
Vorgaben erfüllt werden. Suchen Sie den Weg zu einer professionellen Beratung, wenn Sie
erfahren möchten, wie Verrechnungspreise (https://rbo-online.eu/verrechnungspreise/)
korrekt dokumentiert werden.

Outsourcing Buchhaltung – Vorteile für Ihren Betrieb

Die Führung eines Unternehmens ist mit Aufgaben verbunden, die nicht zum Kerngeschäft
gehören. Um steuerrechtliche und handelsrechtliche Vorgaben zu erfüllen, muss ein
Geschäftsführer sich mit Fragen zur Buchführung und zur Bilanzierung beschäftigen. Wird diese Aufgabe
unternehmensintern geregelt, sind auch Kenntnisse im Controlling von Vorteil.

Geben Sie alle Aufgaben, die mit der Erstellung der monatlichen Buchführung oder der
Anfertigung Ihres Jahresbilanz im Zusammenhang stehen, an eine internationale
Steuerberatung ab, gewinnen Sie doppelt. Sie sparen sich das Geld, um eine professionelle
Buchhaltung einzurichten und Sie bekommen informative Auswertungen, die den
Vorschriften der GoB (Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung) entsprechen.
Einen weiteren Vorteil, den das Outsourcing mit sich bringt, ist die Kommunikation Ihres
steuerlichen Beraters mit dem Finanzamt, den Krankenkassen und allen anderen
Institutionen.

Expertise und Fachwissen im Rechnungswesen

Bei den innerbetrieblichen Abläufen profitieren Sie von den Kenntnissen einer Beratung, die
seit über zwanzig Jahren auf diesem Gebiet tätig ist.
Zu den Kernelementen gehört die Erstellung der Gewinnermittlung. Sind Sie mit Ihrer
unternehmerischen Tätigkeit nicht buchführungspflichtig, müssen Sie für das Finanzamt eine
Einnahmenüberschussrechnung erstellen und Ihrer privaten Steuererklärung eine Anlage
EÜR beifügen.

Zur Fertigstellung dieser Einnahmenüberschussrechnung werden die Betriebseinnahmen den
Betriebsausgaben gegenübergestellt. Das Ergebnis ist der Gewinn, den Sie in Ihrer privaten
Steuererklärung deklarieren.

Bei der Anfertigung einer Einnahmenüberschussrechnung ist es wichtig, die
Betriebseinnahmen ordnungsgemäß zu erfassen und keine Betriebsausgaben zu vergessen.
Werden Gelder eingenommen und nicht als Betriebseinnahme erfasst, steht schnell der
Verdacht der Steuerhinterziehung im Raum. Auf der anderen Seite garantiert die vollständige
Erfassung der Betriebsausgaben, dass Sie keinen zu hohen Gewinn versteuern.

Sind Sie buchführungspflichtig, ist es unumgänglich, dass Sie für Ihre Firma eines Jahresbilanz
erstellen. Dies ist z.B. der Fall, wenn Ihr Betrieb in der Rechtsform einer GmbH geführt wird.
Nutzen Sie die Vorteile, die Ihnen ein Berater bei der Erstellung Ihrer Bilanz und der
dazugehörigen Anlagen (Anhang und Lagebericht) bietet. Der Fachmann erstellt Ihre Bilanz
im Einklang mit den maßgeblichen Rechtsnormen und sichert eine fristgerechte
Übermittlung der E-Bilanz an das Finanzamt zu.

Die Erstellung der Steuererklärung für Ihre GmbH

Der Gewinn, der sich aus dem Jahresüberschuss ergibt, bildet für das Finanzamt die
Bemessungsgrundlage zur Festsetzung der Steuer. Leiten Sie eine GmbH, müssen Sie jährlich
eine Körperschaftsteuererklärung und eine Gewerbesteuererklärung abgeben.
Profitieren Sie von den professionellen Kenntnissen einer guten Steuerberatung auf diesem
Gebiet. Bei der Erstellung der Körperschaftsteuererklärung und der Gewerbesteuererklärung
werden die handelsrechtlichen und die steuerrechtlichen Vorschriften eingehalten.
Durch eine fristgerechte Übermittlung der Steuererklärungen wird verhindert, dass Ihnen
Säumniszuschläge oder Verspätungszuschläge auferlegt werden. Gibt es dennoch Probleme,
stehen Ihnen gute Steuerfachleute als kompetente Ansprechpartner in einem
außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren zur Seite.

Nutzen Sie die Unterstützung Ihres kompetenten Partners RBO-Online, die Ihnen eine
professionelle Beratung bietet und profitieren Sie von den fachlichen Kenntnissen im
internationalen und nationalen Steuerrecht für Unternehmen.

Hinterlasse einen Kommentar