Unzufriedenheit im Job: Das sind ihre Rechte

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Die Geschichte des Arbeitsrechts in Deutschland begann schon früh: In der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts hat sie ihren Anfang genommen. Das Arbeitsrecht ist annähernd in der Form, wie wir es heute kennen, im Jahr 1934 in Kraft getreten. Konzipiert wurde es von dem Juristen Hans Carl Nipperdey und von dem Rechtswissenschaftler Alfred Hueck, die mit ihren Ideen quasi die Grundlage des modernen Arbeitsrechts schufen.

Da es während des Nationalsozialismus entstand, wurden anschließend zum Glück zahlreiche Optimierungen vorgenommen. So fand 1976 beispielsweise das Mitbestimmungsgesetz Einzug ins Arbeitsrecht, was den Angestellten mithilfe von Betriebsräten in Großbetrieben eine gewisse Erleichterung hinsichtlich interner Prozesse bescherte.

Das Arbeitsrecht dient dem Schutze der Arbeitnehmer

Heutzutage beschützt das Arbeitsrecht die Arbeitnehmer in den Firmen einer jeden Branche, indem es jedem Arbeitenden gesetzlich zu Gute kommende Rechte zusichert. Diese sind vor allem dann nicht unwichtig, wenn sie bei Unzufriedenheit zur Erleichterung des beruflichen Alltags beitragen können. Wird das Arbeitsrecht vom Arbeitgeber nicht gewährleistet, dann kann man sich auf die Pflicht einer Durchsetzung berufen und sich so das Arbeitsleben angenehmer und mit weniger Stress gestalten. Selbstverständlich wirken sich die Erleichterungen auch auf das Wohlbefinden und das Privatleben positiv aus. Oftmals existiert die Schwierigkeit, dass Beschäftigte sich bezüglich ihrer Rechte gar nicht im Klaren sind. Hier schaffen aber unter anderem beratende Portale wie Helpcheck Abhilfe.

Arbeitnehmern stehen angemessene Ruhephasen zu

Im Arbeitsrecht eindeutig geregelt sind sowohl Arbeitszeiten als auch Pausen. Arbeitgeber müssen ihren Angestellten die Möglichkeit für eine ausreichende Erholung einräumen. Bei einer Arbeitszeit, die sechs Stunden übersteigt, müssen Arbeitnehmer mindestens eine halbe Stunde pausieren. Geht man seiner beruflichen Tätigkeit länger nach, dann muss man eine 45-minütige Pause einhalten, wenn länger als neun Stunden gearbeitet wird. Arbeitet man in einem Schichtsystem, dann kann man zudem nicht immer ohne Weiteres von einer Spät- in eine Frühschicht eingesetzt werden. Nach Beendigung des Arbeitstages müssen mindestens elf Stunden verstreichen, ehe man einen neuen Arbeitstag antritt.

Der Arbeitgeber muss Fortbildungen gewähren

Als Arbeitnehmer hat man das Recht darauf, sich per einer Fort- oder Weiterbildung weiterzuentwickeln. Hierfür muss der Chef seinen Angestellten bei Bedarf jeweils eine Arbeitswoche als Bildungsurlaub gewähren. Voraussetzung ist allerdings, dass der Arbeitnehmer in Vollzeit bzw. einer 5-Tage-Woche beschäftigt ist. Ferner soll ein Bildungsurlaub den Zweck erfüllen, dass in einer geeigneten Atmosphäre und außerhalb der alltäglichen Abläufe gelernt werden kann. Dieses Gesetz des Arbeitsrechts soll nicht nur dem Wohlwollen von Arbeitnehmern dienen, es unterstellt auch dem Arbeitgeber das Verlangen nach qualifizierten Angestellten.

Der Chef muss Mobbing unterbinden

 

Immer wieder kommt es vor, dass sich Personen aufgrund der unfairen Behandlung von Kollegen an ihrem Arbeitsplatz nicht wohlfühlen. Der Vorgesetzte darf hier nicht wegschauen und muss aufgrund seiner besonderen Fürsorgepflicht, vor allem wenn er vom Betroffenen darauf hingewiesen wurde, einschreiten. Der Chef ist zum Schutz vor Gesundheitsgefahren im Betrieb verpflichtet, was auch den nicht korrekten Umgang der Kollegen untereinander betrifft. Schließlich können Schikanen schnell psychische Belastungen auslösen, was nicht selten zu einer lange andauernden Krankheitsphase führt. Abgesehen davon sollte es im Interesse eines jeden Arbeitgebers sein, dass das Arbeitsklima alle Beteiligten zufriedenstellt.

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