Obwohl jedes Arbeitszeugnis, welches ausgestellt wird, der absoluten Wahrheit entsprechen muss, so gilt laut Verordnung auch, dass es immer wohlwollend zu formulieren ist. Es klingt eigentlich unfair, stets jedoch an der Tagesordnung, dass für das Ausstellen der Zeugnisse eine eigene Geheimsprache verwendet wird. Denn offene Kritik ist nicht erlaubt, mit den versteckten Geheimcodes bewegen sich ..
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